Alles Wissenswerte zur Maklercourtage

Mit der Maklerprovision wird jene Courtage bezeichnet, die der Immobilienmakler für seine Dienste als neutraler Vermittler zwischen dem Käufer und dem Verkäufer einer Immobilie erhält. Im Folgenden erfahren Sie, wer die Maklergebühren zahlt, wie hoch sie ausfallen und wie sie unter den Parteien beim Wohnungs- und Hausverkauf aufgeteilt werden und warum sich die Beauftragung eines Immobilienmaklers mehr lohnt denn je.

Bis vor kurzem existierte in Deutschland noch keine gesetzliche Vorgabe dazu, wer die Provision für den Immobilienmakler zahlen muss und wie hoch sie ausfällt. Die Vorgaben zur Courtage unterschieden sich von Bundesland zu Bundesland.  Welche Änderungen mit dieser Reform für Käufer und Verkäufer einer Immobilie im Einzelnen einhergehen, haben wir für Sie in unseren Erläuterungen zum neuen Gesetz zur Maklerprovision zusammengetragen.

Dass sich künftig Käufer und Verkäufer einer Immobilie die Kosten der Maklerprovision deutschlandweit je zur Hälfte teilen. Damit verzichtet das Kabinett auf eine Regelung nach dem sogenannten Besteller Prinzip, bei dem jene Partei die Maklercourtage zu tragen hat, die auch den Immobilienmakler beauftragt hat. Die neuen Gesetz stärkt die Rolle des Maklers als fairer Mittler zwischen Käufer und Verkäufer und führt zu einer spürbaren Entlastung privater Immobilienkäufer gerade in den Ballungsräumen Berlin, Hamburg, oder Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet.” 

Eine deutschlandweit einheitliche Vorgabe dazu, wie hoch die Maklerprovision beim Wohnungs- oder Hausverkauf ausfällt, existiert nicht. In der Praxis beträgt die Provision in Deutschland zwischen 3% und 7% des Verkaufspreises der Immobilie. Mit der neuen Regelung wird diese Courtage künftig fair und bundesweit einheitlich zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. 

Rechenbeispiel:

Kostet eine Immobilie 450.000,- Euro und die Maklerprovision liegt insgesamt bei 7,14 %, so sind vom Verkäufer und vom Käufer jeweils 3,57 % = 16.065,- Euro Maklercourtage zu bezahlen.  

In der Praxis ist am sinnvollsten, wenn die Vereinbarung zur Maklercourtage durch einen Suchkundenauftrag seitens des Käufers, beziehungsweise in Form eines qualifizierten Alleinauftrags durch den Verkäufer gegeben ist. In der Konsequenz sind beide Parteien gleichermaßen und sofort zahlungspflichtig.  der die Debatte über bessere Alternativen zum Bestellerprinzip von Anfang an konstruktiv begleitet hat, schlägt zudem eine vertragliche Regelung zur Provision durch den Notar vor: „Unser Vorschlag ist, stattdessen die Zahlungsverpflichtung sowie die exakte Provisionssumme im Notarvertrag festzuhalten. Damit wären die gegenseitigen Ansprüche eindeutig und transparent dokumentiert.” 

Überlassen Sie Ihren Verkaufserfolg nicht irgendwem

Sowohl Verkäufer als auch Käufer profitieren von der Kostenteilung, die das neue Gesetz zur Maklerprovision vorsieht. Durch das faire Aufsplitten der Maklercourtage können sie sich einer neutralen und professionellen Beratung gewiss sein, die im Sinne beider Parteien gleichermaßen agiert. Bei Uns profitieren Kunden zudem von unserem Netzwerk, durch das sie Zugang zu einem weltweiten Bundesweiten Kundenstamm und Millionen, exklusiven Immobilien haben. Dank dieser einzigartigen Vernetzung ist es uns möglich, den richtigen Interessenten für die richtige Immobilie zu finden.